Ehrungen

Der Judo-Verband Schleswig-Holstein e. V. kann Aktive, Funktionäre und Persönlichkeiten ehren, die sich um den Aufbau, die Förderung und die Verbreitung der Sportart Judo außerordentliche Verdienste erworben haben.

Ehrungen erfolgen durch die Verleihung der
Darüber hinaus können Einzelmitgliedern des Judo-Verbandes durch zum
ernannt werden.

Alle Anträge auf Ehrungen werden formlos an den 1. Vorsitzenden des Judo-Verbandes gerichtet. Antragsberechtigt sind:
Der Ehrungsantrag muß alle Angaben über die außerordentlichen Verdienste des zu ehrenden Judoka enthalten.

Über die Verleihung einer JVSH-Ehrennadel entscheidet der Vorstand des Judo-Verbandes, über die Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden entscheidet die Mitgliederversammlung des Judo-Verbandes.