Ju Jitsu Kyu-Prüfungen
Verfahrensweise, Organisation und Durchführung von Prüfungen im Ju JitsuGrundlage des im JVSH / DKSH betriebenen Ju Jitsu ist das Kodokan Ju Jitsu. Graduierungen durch Prüfung können vom 8. bis zum 1. Kyu-Grad Ju Jitsu und vom 1. bis zum 5. Dan-Grad Ju Jitsu erworben werden.
Die JVSH-Grundsatzordnung für das Prüfungswesen bestimmt den Rahmen für die Verfahrensweise, Organisation und Durchführung von Prüfungen im Kyu- und Dan-Bereich. Zweck der Prüfungsordnung ist es, die Zuerkennung von Kyu- und Dan-Graden in Schleswig-Holstein an einem einheitlichen Ziel auszurichten und die Qualität der Gradu-ierungen zu sichern. Aufgrund der sportartspezifischen Ausrichtung des Kodokan Ju Jitsu gelten folgende Ergänzungen:
Voraussetzungen zur Teilnahme an Ju Jitsu ? Kyu ? Prüfungen
Die Vorbereitungszeiten für die Zulassung zu Ju Jitsu-Kyu-Prüfungen betragen jeweils für Ju Jitsuka bis 14 Jahre jeweils mindestens 6 Monate. Für Ju Jitsuka, die älter als 14 Jahre sind, betragen die Vorbereitungszeiten bis zum 3. Kyu-Grad jeweils mindestens 3 Monate. Für den 2. Kyu- und den 1. Kyu-Grad beträgt die Vorbereitungszeit jeweils mindestens 6 Monate.
Mindestalter für Ju Jitsu ? Kyu ? Prüfungen:
- 8. Kyu,weiß-gelber Gürtel, vollendetes 11. Lebensjahr
7. Kyu,gelber Gürtel, im 12. Lebensjahr
6. Kyu,gelb-oranger Gürtel, im 12. Lebensjahr
5. Kyu,oranger Gürtel, im 13. Lebensjahr
4. Kyu,orang-grüner Gürtel, im 13. Lebensjahr
3. Kyu,grüner Gürtel, im 14. Lebensjahr
2. Kyu,blauer Gürtel, im 15. Lebensjahr
1. Kyu,brauner Gürtel, im 16. Lebensjahr