Ju Jitsu Kyu-Prüfungen

Verfahrensweise, Organisation und Durchführung von Prüfungen im Ju Jitsu
Grundlage des im JVSH / DKSH betriebenen Ju Jitsu ist das Kodokan Ju Jitsu. Graduierungen durch Prüfung können vom 8. bis zum 1. Kyu-Grad Ju Jitsu und vom 1. bis zum 5. Dan-Grad Ju Jitsu erworben werden.

Die JVSH-Grundsatzordnung für das Prüfungswesen bestimmt den Rahmen für die Verfahrensweise, Organisation und Durchführung von Prüfungen im Kyu- und Dan-Bereich. Zweck der Prüfungsordnung ist es, die Zuerkennung von Kyu- und Dan-Graden in Schleswig-Holstein an einem einheitlichen Ziel auszurichten und die Qualität der Gradu-ierungen zu sichern. Aufgrund der sportartspezifischen Ausrichtung des Kodokan Ju Jitsu gelten folgende Ergänzungen:

Voraussetzungen zur Teilnahme an Ju Jitsu ? Kyu ? Prüfungen
Die Vorbereitungszeiten für die Zulassung zu Ju Jitsu-Kyu-Prüfungen betragen jeweils für Ju Jitsuka bis 14 Jahre jeweils mindestens 6 Monate. Für Ju Jitsuka, die älter als 14 Jahre sind, betragen die Vorbereitungszeiten bis zum 3. Kyu-Grad jeweils mindestens 3 Monate. Für den 2. Kyu- und den 1. Kyu-Grad beträgt die Vorbereitungszeit jeweils mindestens 6 Monate.

Mindestalter für Ju Jitsu ? Kyu ? Prüfungen: Eine nicht bestandene Kyu-Prüfung kann frühestens nach einem Monat wiederholt werden.