Judo Kyu-Pruefungen
Verfahrensweise, Organisation und Durchführung von Kyu – Prüfungen
Für Kyu-Prüfungen gilt die „Grundsatzordnung für das Prüfungswesen im Judo-Verband Schleswig-Holstein e. V.“ in ihrer jeweils gültigen Fassung. Sie bestimmt den Rahmen für die Verfahrensweise, Organisation und Durchführung von Prüfungen im Kyu- und Dan-Bereich. Zweck der Prüfungsordnung ist es, die Zuerkennung von Kyu- und Dan-Graden in Schleswig-Holstein an einem einheitlichen Ziel auszurichten und die Qualität der Graduierungen zu sichern.
Prüfungen bis zum 3. Kyu werden auf Vereinsebene, zum 2. und 1. Kyu auf Landes-/ Bezirksebene vorgenommen. Eine Prüfung zum 2. Kyu kann auch auf Vereinsebene vorgenommen werden, wenn mindestens fünf Prüflinge zum 2. Kyu teilnehmen.
Für Prüfungen vom 3. bis zum 1. Kyu-Grad werden Vorbereitungslehrgänge auf Bezirks- bzw. Landesebene angeboten.
Unterrichtsbegleitende Prüfungsteile müssen auf den dafür vorgesehenen Begleitkarten (Graduierungskarten) durch einen lizenzierten Prüfer dokumentiert werden.
Voraussetzungen zur Teilnahme an Judo – Kyu – Prüfungen
Die Vorbereitungszeiten für die Zulassung zu Judo-Kyu-Prüfungen betragen jeweils für Judoka bis 14 Jahre jeweils mindestens 6 Monate. Für Judoka, die älter als 14 Jahre sind, betragen die Vorbereitungszeiten bis zum 3. Kyu-Grad jeweils mindestens 3 Monate. Für den 2. Kyu- und den 1. Kyu-Grad beträgt die Vorbereitungszeit jeweils mindestens 6 Monate.
Mindestalter für Judo – Kyu – Prüfungen:
- 8. Kyu (weiß-gelber Gürtel) vollendetes 6. Lebensjahr
- 7. Kyu (gelber Gürtel) im 8. Lebensjahr
- 6. Kyu (gelb-oranger Gürtel) im 9. Lebensjahr
- 5. Kyu (oranger Gürtel) im 10. Lebensjahr
- 4. Kyu (orang-grüner Gürtel) im 11. Lebensjahr
- 3. Kyu (grüner Gürtel) im 12. Lebensjahr
- 2. Kyu (blauer Gürtel) im 13. Lebensjahr
- 1. Kyu (brauner Gürtel) im 14. Lebensjahr
Bewertung der Prüfungsleistung
Die Prüfungsfächer des angestrebten Kyu-Grades
-
• Vorkenntnisse,
• Falltechnik,
• Grundform der Wurftechniken,
• Grundform der Bodentechniken,
• Anwendungsaufgabe Stand,
• Anwendungsaufgabe Boden,
• Randori,
• Kata
werden jeweils einzeln bewertet. Die Kyu-Prüfung ist bestanden, wenn jedes einzelne Prüfungsfach bestanden ist.
Prüfungsbegleitheft
Für jeden Kyu-Grad ist ein Prüfungsbegleitheft vorhanden, z. B.
-
• „Mein Prüfungsbegleiter zum weiß-gelben Gürtel“
Das Prüfungsbegleitheft dient dem Judoka zur Prüfungsvorbereitung.
Zu Beginn der Ausbildung zum nächsthöheren Kyu-Grad erhält der Judoka das Prüfungsbegleitheft. Das erste Heft zum 8. Kyu-Grad (weiß-gelber Gürtel) wird zusammen mit dem Mitgliedsausweis an den Judoka übergeben.
Bei der Anmeldung zur Prüfung wird das Prüfungsbegleitheft zum nächst höheren Kyu-Grad durch die Geschäftsstelle des Dan-Kollegiums Schleswig-Holstein e. V. mit den Prüfungsmaterialien übersandt.