Judo Kyu-Pruefungen

Verfahrensweise, Organisation und Durchführung von Kyu – Prüfungen
Für Kyu-Prüfungen gilt die „Grundsatzordnung für das Prüfungswesen im Judo-Verband Schleswig-Holstein e. V.“ in ihrer jeweils gültigen Fassung. Sie bestimmt den Rahmen für die Verfahrensweise, Organisation und Durchführung von Prüfungen im Kyu- und Dan-Bereich. Zweck der Prüfungsordnung ist es, die Zuerkennung von Kyu- und Dan-Graden in Schleswig-Holstein an einem einheitlichen Ziel auszurichten und die Qualität der Graduierungen zu sichern.

Prüfungen bis zum 3. Kyu werden auf Vereinsebene, zum 2. und 1. Kyu auf Landes-/ Bezirksebene vorgenommen. Eine Prüfung zum 2. Kyu kann auch auf Vereinsebene vorgenommen werden, wenn mindestens fünf Prüflinge zum 2. Kyu teilnehmen.

Für Prüfungen vom 3. bis zum 1. Kyu-Grad werden Vorbereitungslehrgänge auf Bezirks- bzw. Landesebene angeboten.

Unterrichtsbegleitende Prüfungsteile müssen auf den dafür vorgesehenen Begleitkarten (Graduierungskarten) durch einen lizenzierten Prüfer dokumentiert werden.

Voraussetzungen zur Teilnahme an Judo – Kyu – Prüfungen
Die Vorbereitungszeiten für die Zulassung zu Judo-Kyu-Prüfungen betragen jeweils für Judoka bis 14 Jahre jeweils mindestens 6 Monate. Für Judoka, die älter als 14 Jahre sind, betragen die Vorbereitungszeiten bis zum 3. Kyu-Grad jeweils mindestens 3 Monate. Für den 2. Kyu- und den 1. Kyu-Grad beträgt die Vorbereitungszeit jeweils mindestens 6 Monate.

Mindestalter für Judo – Kyu – Prüfungen:

Bewertung der Prüfungsleistung
Die Prüfungsfächer des angestrebten Kyu-Grades

werden jeweils einzeln bewertet. Die Kyu-Prüfung ist bestanden, wenn jedes einzelne Prüfungsfach bestanden ist.

Prüfungsbegleitheft
Für jeden Kyu-Grad ist ein Prüfungsbegleitheft vorhanden, z. B.

Das Prüfungsbegleitheft dient dem Judoka zur Prüfungsvorbereitung.

Zu Beginn der Ausbildung zum nächsthöheren Kyu-Grad erhält der Judoka das Prüfungsbegleitheft. Das erste Heft zum 8. Kyu-Grad (weiß-gelber Gürtel) wird zusammen mit dem Mitgliedsausweis an den Judoka übergeben.

Bei der Anmeldung zur Prüfung wird das Prüfungsbegleitheft zum nächst höheren Kyu-Grad durch die Geschäftsstelle des Dan-Kollegiums Schleswig-Holstein e. V. mit den Prüfungsmaterialien übersandt.